Charterbedingungen ADRIA KORNATI d.o.o.
1. VERPFLICHTUNGEN – ADRIA KORNATI d.o.o.
ADRIA KORNATI d.o.o. – Unternehmen für Vermietung von Booten ist in Kroatien für das Chartern von Boote und die damit verbundenen Dienstleistungen registriert. Das Unternehmen verpflichtet sich für den einwandfreien Zustand, für die Vorbereitung und Instandhaltung Ihrer Boote zu sorgen und dem Charterer wahrheitsgemäß die Leistungen aus der Ausstattungsliste (Internet) zu gewährleisten. Sobald der Charterer eines der Leistungen der ADRIA KORNATI d.o.o. bezahlt hat, ist er an diesen Vertrag gebunden.
2. RESERVIERUNG UND ZAHLUNGSWEISE
Ein Boot kann persönlich, per Fax oder per e-mail reserviert werden. Der Charterer ist verpflichtet, spätestens eine Woche vor dem Chartern (nur bei Cruiser) die Liste mit den Namen der Mannschaftsmitglieder, sowie deren Adressen und Reisepassnummern zuzustellen.
3. VERTRAGSDAUER
Der Chartervertrag tritt durch das Unterschreiben seitens des Charterers und Verharterers in Kraft und ist gültig bis zum Ablauf der Miete.
4. CHARTERN
Das Boot wird dem Charterer sauber, im einwandfreien Zustand und mit vollen Wasser- und Treibstoffbehältern, sowie mit der kompletten Ausstattung übergeben. In dem Mietpreis ist nicht eingeschlossen: Treibstoff und zusätzlicher Außenbordmotor. Ebenfalls trägt der Charterer die Kosten für die Endreinigung (nur Cruiser) von 60,00 EUR bis 100,00 EUR, wenn es nötig wäre, was vom Zustand des Bootes und des Bootstyp abhängt. Ausnahmen sind möglich und im Angebot zu beschreiben. Falls der Charterer das Boot nicht mit einem vollen Treibstoffbehälter zurückgibt, ist er verpflichtet, die Gesamtkosten des Volltankens des Treibstoffbehälter + 30,00 EUR Strafe zu bezahlen.
5. VERSICHERUNG
Die Boote haben eine Kaskoversicherung und eine Versicherung gegenüber dritten Personen. Vor dem Charterbeginn ist der Charterer verpflichtet, einen Kautionsbetrag von 300 EUR – 3.000 EUR beim Vercharterer im Depot zu hinterlassen. Sobald der Charterer das Boot im einwandfreien Zustand zurückgibt, bekommt er den deponierten Geldbetrag zurück. Falls es irgendwelche Beschädigungen des Bootes oder der Ausstattung gibt oder etwas von der Ausstattung fehlt, dann werden die beschädigten oder fehlenden Teile mit dem oben genannten deponierten Geldbetrag verrechnet. Falls die Beschädigung den deponierten Betrag übersteigt, dann trägt den Mehrbetrag die Kaskoversicherung.
6. RÜCKGABE VON YACHTEN UND VERSPÄTUNGEN
Der Charterer ist verpflichtet:
a) das Boot mit der kompletten Ausstattung, im gleichen Zustand in dem es vermietet wurde und bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Falls der Charterer das Boot bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zurückgibt (Ausnahme ist ein voller Verlust des Bootes), ist er verpflichtet, dem Vercharterer die Chartergebühr in Höhe des täglichen Preises + 50 % für jeden weiteren Tag, bis zur Rückgabe des Bootes zu zahlen. Wenn der Charterer das Boot an einem Ort der nicht durch diesen Vertrag vereinbart wurde ablegt hat, ist er verpflichtet alle mit dem Versetzen des Bootes verbundene Kosten zu erstatten, sowie die oben genannte Chartergebühren oder eine eventuelle, durch die Kaskoversicherung nicht gedeckte Beschädigung zu zahlen.
b) das Boot nicht für Rennen oder Ziehen von anderen Booten (Ausnahme ist ein Notfall) zu benutzen. Der Zweck der Vermietung ist ausschließlich der Privatgenuss des Charterers und seiner Begleitung, die mindestens aus einem qualifizierten Skipper bestehen sollte. Zudem ist es verboten Person einzuschiffen, die sich nicht auf der Crewliste befindet. Zudem darf er mit dem Boot das der „Republik Kroatien angehörende Meeresgebiet” nicht verlassen. Das Boot darf auch nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vercharterers an eine dritte Person vermietet werden.
c) die Zollgesetze der Republik Kroatien oder eines anderen Staates durch Personen, die sich auf dem Boot befinden, nicht zu verletzen. Zudem ist es verboten die Fischfang Gesetze zu ignorieren, wie auch archäologische Gegenstände aus dem Meer zu holen. In allen Fallen ist der Charterer materiell und strafrechtlich verantwortlich.
d) die von dem Vercharterer zu Verfügung gestellte Materialien und Gebrauchs- Anweisungen sorgfältig durchzulesen.
e) Falls der Charterer dem Vercharterer bei der Rückgabe des Bootes irgendwelche Beschädigungen oder Verluste absichtlich verschweigen wollte, bezahlt es eine Strafe in Höhe von 300 EUR + Beschädigungskosten.
7. SCHÄDEN AM SCHIFF
Falls das Boot nach der Übergabe an den Charterer Teils und/ oder in Ganzheit fahrtuntüchtig ist, falls dieser Zeitraum nicht kürzer als 24 Stunden (am Stück) und nicht länger als 48 Stunden (am Stück) ist und der Charterer den Schaden nicht zu verantworten hat, hat der Charterer ein Recht auf Entschädigung für die Zeit, in der das Schiff nicht genutzt werden konnte, vom Moment der Schadens Entdeckung bis zur dessen Behebung. Die Entschädigung kann bei einvernehmlicher Absprache in Form einer Verlängerung des Aufenthalts auf dem Schiff gleich dem Zeitraum der Fahrtuntüchtigkeit des Schiffes kompensiert werden.
8. VERSPÄTETE ÜBERGABE
a) Kann der Vercharterer das Boot oder einen geeigneten Ersatz (darunter ist eine in Größe und Ausstattung des ursprünglich gecharterten Bootes ähnliche Type zu verstehen) bis spätestens nach einem Viertel (1/4) der vereinbarten Charterzeit – im Höchstfall aber nach 3 Tagen – nicht zur Verfügung stellen, hat der Charterer das Recht, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall erhält er vom Vercharterer die geleisteten Zahlungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Charterers bestehen nicht.
b) Steht bereits vor Charterbeginn fest, dass das Boot bzw. ein geeigneter Ersatz zum vertraglich vereinbarten Termin nicht zur Verfügung stehen wird, verpflichtet sich die Vercharterer, den Charterer darüber zu informieren, sobald er davon Kenntnis hat. In diesem Fall können beide Seiten bereits vor Charterbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen des Charterers werden diesem vom Vercharterer rückerstattet. Weitere Ersatzleistungen sind ausgeschlossen.
c) Kann der Charterer aus Gründen, die der Vercharterer zu vertreten hat, das gecharterte Boot erst verspätet übernehmen, erhält er vom Vercharterer dann die anteiligen Charterkosten zurückerstattet, wenn:
- entweder die Schiffsübernahme für einen Zeitpunkt in der zweiten Tageshälfte vereinbart worden ist, eine Nächtigung auf der gecharterten oder einer Ersatzboot und/oder die tatsächliche Übernahme nicht bis spätestens Mittag 12 Uhr des nächsten Tages erfolgt ist,
- oder wenn die Bootsübernahme für die erste Tageshälfte vereinbart ist, tatsächlich aber erst mehr als 12 Stunden nach dem vereinbarten Zeitpunkt erfolgt ist.
9. RÜCKTRITT
Der Charterer kann vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt mehr als 8 Wochen vor Charterbeginn fallen lediglich 30% des Gesamtbetrages für den Charterer an. Bei 4 bis 8 Wochen vor Charterbeginn sind 50% des Charterbetrages zu entrichten. Danach (also weniger als 4 Wochen vor Charterbeginn) hat der Charterer den gesamten Betrag zu zahlen. Kann durch den Vercharterer ein geeigneter Ersatz gefunden werden, wird nur der insgesamt entstehende Verlust berechnet. Die 30% des Gesamtbetrages sind jedoch in jedem Fall zu zahlen. Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen.
10. DOKUMENTEN DEPONIERUNG
Der Charterer verpflichtet sich bei dem Vercharterer bei der Vermietung eines von seinen persönlichen Dokumenten, bzw. den Ausweisen zu deponieren.
11. SPRACHE DES VERTRAGES
b) Ist außer diesem Vertrag auch die Unterschrift eines ausländischen Vertrages erforderlich, gelten im Zweifelsfall die Bestimmungen des ausländischen Vertrages. Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt und entspricht unserem Vertrag in der kroatischen Sprache.
12. ZUSTÄNDIGKEIT
Bei einem Streitfall versuchen die Parteien, den Fall auf eine friedliche Weise zu lösen. Falls das nicht möglich ist, ist das Gericht im Wohnsitz des Vercharterers zuständig.